Corona-Überbrückungshilfe des Bundes
für kleine und mittelständige Unternehmen
In der letzten Woche wurde nach langen Beratungen nun das Konjunkturprogramm beschlossen. Dabei sollen auch Reisebüros mit bedacht werden. Wenn man sich jedoch die Zugangsvoraussetzungen und die möglichen Unterstützungsleistungen anschaut, wird schnell klar, dass hier in keinster Weise von Steuergleichheit, die es eigentlich in unserem demokratischen Rechtsstaat geben soll, gesprochen werden kann.
So ist die Beantragung nur über private Drittanbieter aus den Branchen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer möglich. Man bedenke, dass eine Kapitalgesellschaft mit bis zu 50 Mitarbeitern erst ab 6.000.000 € Bilanzsumme und 12.000.000 € Umsatzserlöse buchprüfungspflichtig ist. Aber wegen maximal drei mal 3.000 € muss nun ein Reisebüro, welches bisher nie einen Steuerberater konsultiert hat, diesen mit der Beantragung beauftragen. Dessen Kosten werden im Erfolgsfall bestenfalls mit 80% inkludiert (nicht on top!).
TUI-lastige Büros haben einen immensen Vorteil gegenüber Nicht-TUI-Agenturen. Denn TUI bezahlt seine Provisionen bereits kurz nach der Buchung. Die meisten Reisen für die Monate April bis Mai sind also bereits schon vor März 2020 bezahlt wurden. Die nun anstehende Provisionsrückforderungen ergeben schnell ein hohes Minus im Erlösbereich, sodass die erforderlichen Umsatzrückgänge besser erreicht werden. Anders sieht es bei rein mit Direktinkasso arbeitenden freien Büros aus, die Ihre Vermittlungen breit gestreut haben. Hier erfolgt die Provisionszahlung nach Abreise, oft erst im darauf folgenden Monat. Auch ist zu beachten, dass die Frühlingsmonate zu den ertragsschwächsten Zeiten in den vergangenen Jahren gehörten.
Alle diese Dinge sind seitens der Regierung nicht mit beachtet wurden, sodass es zu der Eingangs genannten Steuerungleichbehandlung kommt. Es stellt sich ebenfalls die Frage, inwieweit die 9.000 € Soforthilfe, wenn man sie bekommen hat, in diese ganze Berechnung mit einfließen. Weiterhin ist bezeichnend, dass es seitens Bewotec keinerlei Dokumentationen gibt, wie die notwendigen Auswertungen aus myJACK erstellt werden können.
Auf Grund dieser Zusammenhänge werden wir ab sofort keinerlei Unterstützung bei Fragen zu dieser Thematik und dem Erstellen der notwendigen Unterlagen und Nachweise leisten können und dürfen. Aktuell benötigen noch eine größere Anzahl von Kunden Unterstützung bei der Vorbereitung der letzten Jahresabschlüsse, bei einigen sind hier sehr kritische Fristen zu beachten. Wir arbeiten seit Beginn der Krise an allen Tagen einschließlich Wochenende meist 12 und mehr Stunden, um Sie - liebe Reisebürokollegen - nicht im Stich zu lassen und irgendwie alle Ihre Fragen und Wünsche zu erledigen. Und auch das gelingt uns aktuell nicht immer in der von uns angestrebten professionellen Qualität. Ein zusätzliches Thema ist deshalb weder zeitlich noch personell umzusetzen. Wir danken für Ihr Verständnis im voraus.